Details - https://oekumenischer-arbeitskreis-wohnungsnothilfe.de/

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Ökumenisch und ehrenamtlich
Die Mitgliedschaft im ÖAW e.V. steht allen Menschen offen: Mitgliedern der christlichen Kirchengemeinden in der Stadt Oldenburg, die den ÖAW vor 30 Jahren gegründet haben, aber auch Oldenburgerinnen und Oldenburgern, die nicht einer christlichen Kirche angehören und sich sozial engagieren möchten.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und beauftragt weitere Mitglieder mit der Wahrnehmung der Beratungsstunden. Der Vorstand und die von der Mitgliederversammlung Beauftragten bilden gemeinsam den Vergabeausschuss. Je ein Mitglied des Vergabeausschusses führt zusammen mit unserem erfahrenen Sozialberater die wöchentlichen Sprechstunden durch und erarbeiten einen Lösungsvorschlag. Der Vergabeausschuss entscheidet über eine Darlehensvergabe.

Ein fachkundiger Mitarbeiter betreut die Finanzen des Vereins.
Alle zwei bis drei Monate findet ein Treffen aller Beauftragten statt.

Zur Jahreshauptversammlung werden auch die Vertreter der Caritas, der Diakonie und weiterer Hilfsdienste sowie die Pastoren der beteiligten Gemeinden eingeladen. Es wird über die Arbeit des ÖAW e.V. berichtet und über die Verwendung der Finanzmittel Rechenschaft abgelegt.

Direkte Hilfe, die ankommt
Wir helfen Hilfesuchenden durch die gemeinsame Suche nach Lösungen, durch Fürsprache im Kontakt mit Vermietern und Versorgern und gewähren ihnen ggf. ein zinsloses Darlehen, das in kleinsten Raten zurückgezahlt werden kann. Fast immer können wir innerhalb von 1-2 Wochen eine Lösung herbeiführen.

Auf diese Weise konnte der ÖAW e.V. in den über 25 Jahren seines Bestehens vielen Familien und Einzelpersonen finanziell unter die Arme greifen und ihnen damit aus einer akuten sozialen Not heraushelfen.

Finanzierung
Der ÖAW e.V. wird ausschließlich durch Spenden und Zuwendungen finanziert. Vorstand und Vergabeausschuss  arbeiten ausschließlich ehrenamtlich.
Die Vergütung für unseren Sozialberater finanzieren wir aus Fördermitteln von Oldenburger Stiftungen.
Zurückgezahlte Darlehen fließen zusammen mit Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Kollekten aus den Kirchengemeinden wieder zurück in den segensreichen Kreislauf der Hilfe.




          Geändert am 24.01.2026
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